Was tun wenn
... ein Sterbefall eingetreten ist?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den Notarzt.Danach sollten Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens Verbindung aufnehmen.
Sie können das Beerdigungsinstitut völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. (Beerdigungsinstitute sind nicht ortsgebunden - Polizei, Ärzte, Heim- und Krankenhauspersonal dürfen auf die Wahl des Bestatters keinen Einfluss nehmen).
Was ist zu tun...
Wenn der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus eintritt, leitet die Verwaltung vor Ort das Notwendigste in die Wege. Heim oder Klinik sollten idealerweise über eventuelle Vorsorgeregelungen wie Bestattungsart oder Bestatterwahl informiert sein.
Für die Erledigung der Formalitäten im Rahmen einer Bestattung benötigen Sie/wir:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Stammbuch / Heiratsurkunde, evtl. auch Geburtsurkunde
- Geschiedene: Stammbuch / Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwete: Stammbuch / Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten
- Versicherungskarte der Krankenkasse (Chipkarte)
- Rentenausweis oder Rentennummer/n (auf jedem Rentenbescheid
- Versicherungspolicen
Hier können Sie die Informationen herunterladen.
Sollten Unterlagen, aus welchen Gründen auch immer, nicht zur Verfügung stehen, so sind wir Ihnen als dienstleistungsorientiertes Bestattungsinstitut bei der Beschaffung gerne behilflich.
Sie können mit uns über Alles sprechen - bei uns oder bei Ihnen zu Hause. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.