Gräber & Bestattungsarten
Friedhofspflicht in Deutschland
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Bestattungspflicht und eine Friedhofspflicht, auch Friedhofszwang genannt. Diese in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelten Vorgaben sorgen dafür, dass Verstorbene in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Seit 2015 ist Bremen das erste Bundesland, das sich gegen die Tradtion entschieden und das Gesetz geändert hat.
Angehörige haben dort die Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen zu verstreuen. Voraussetzung ist, dass Bremen der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen war und dieser schriftlich festgehalten hat, an einem bestimmten Ort verstreut zu werden. Ferner muss eine Person zur Totenfürsorge bestimmt werden. Verstreut werden darf die Asche auf privaten Grundstücken sowie auf festgelegten öffentlichen Flächen.
Welche Bestattungsarten gibt es?
Die verschiedenen Bestattungsarten in Deutschland lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: Erbestattung und Feuerbestattung. Während es sich bei einer Erdbestattung um die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg handelt, spricht man von einer Feuerbestattung, wenn die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert wird. Obwohl die Feuerbestattung auch häufig als Urnenbestattung bezeichnet wird, handelt es sich bei letzterer um die Beisetzung der Urne in einem Grab auf einem Friedhof, einem Ruh-Wald, Friedwald oder auf See. Grundsätzlich unterscheidet man folgende Bestattungsformen:
Erdbestattung
Feuerbestattung
Urnenbestattung
Seebestattung
Baumbestattung
Anonyme Bestattung
Erdgräber für Särge oder Urnen sind auf den Friedhöfen grob unterteilt in Gräber als Einzel- oder Doppelgrab. Hier ist die Pflege des Grabes als Gedenkstätte an den Verstorbenen individuell möglich.
Auch kann (oder muss) ein individueller Gedenkstein aufgestellt werden. Diese Variante gilt für Sarg- und Urnengräber gleichsam.Ruhezeiten, Gestaltungsvorschriften etc. sind von den einzelnen Friedhofsverwaltungen sehr unterschiedlich geregelt.
Rasengräber haben sich als Grabfelder für Särge und Urnen durchgesetzt und machen eine dauernde Grabpflege unnötig. Die Rasenpflege wird für die gesamte Ruhezeit vom Friedhof übernommen. Die Grabstellen werden im Regelfall durch im Rasen eingelassenen Grabplatten mit den Daten des Verstorbenen versehen.
Anonyme Gräber entsprechen den Rasengräbern. Allerdings erfolgt hier keine individuelle Kennzeichnung der Ruhestätte. Einige Friedhöfe bringen Plaketten mit den Namen der Verstorbenen an Stelen oder auf Namenstafeln an.