Braukmann-Bestattungen
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Für Kunden des Bestattungsinstituts Braukmann

Sargauswahl

Hier sehen Sie eine Auswahl unserer
angebotenen Sargmodelle verschiedenster Preislagen.

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  • Bestatter-Informationen zum Download

    Hier stellen wir Ihnen Broschüren und Texte zum herunterladen zur Verfügung:

    • Was tun im Trauerfall?
      Dieser kleine Leitfaden soll Ihnen helfen, im Todesfall und bei der Ausrichtung der Bestattung nichts Wichtiges außer acht zu lassen.


    • Bestattungsverfügung
      Mit dieser Bestattungsverfügung können Sie im Vorfeld Einfluss auf Ihre Bestattung nehmen.


    • Patientenverfügung 
      Die Hintergründe zur Patientenverfügung können Sie hier als PDF-Datei herunterlagen.

    • Patienverfügung zum ausfüllen 
      Laden Sie hier die Patientenverfügung als Muster zum ausfüllen herunter.

    • Erben und vererben, das Testament 
      Informationen zum Erbrecht finden Sie in dieser Broschüre.


    • Bestattungs-Checkliste 
      Umfangreiche Checkliste der Verbraucherzentrale. (kann am PC ausgefüllt werden)

     

  • Bestattungsverfügung

    Was ist eine Bestattungsverfügung?

    Mit einer Bestattungsverfügung dokumentieren Sie verbindlich, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Die Bestattungsverfügung umfasst neben der  Bestattungsart und dem Ort der Beisetzung.auch weitere EInzelheiten. 

    Eine Bestattungsverfügung zu verfassen bietet Vorteile:

    • Der eigene Willen wird eindeutig und verbindlich festgehalten

    • Die Angehörigen werden im Todesfall entlastet

    • Einem Streit über Ihren möglichen Willen wird vorgebeugt

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  • Patientenverfügung

    Was ist eine Patientenverfügung?

    Die Patientenverfügung sichert Sie als Patient/-in in erster Linie ab: Sie können noch selbst entscheiden, was mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist deshalb, das Dokument früh genug zu verfassen und seine Familie in das Thema einzuweihen. Zwar handelt es sich dabei nicht um ein erfreuliches Thema, allerdings sollten Sie aus eigenem Interesse bedenken, dass durch eine Patientenverfügung später vieles für die Angehörigen leichter gemacht wird. Diese dürfen keinesfalls immer entscheiden, wie es mit Ihnen als Patient/-in weitergeht.

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  • Testament und Erben

    Ist ein Testament nötig? 

    • Wer seinen Nachlass selbst regeln will, kann ein Testament aufsetzen.
    • Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn der Erblasser es handschriftlich verfasst und persönlich unterschreibt.
    • Als Alternative dazu können Erblasser auch zu einem Notar gehen und ein sogenanntes öffentliches Testament errichten.
    • Das eigenhändige Testament ist flexibler, ein öffentliches hingegen sicherer, da der Notar nach einer Beratung den Willen des Erblassers rechtssicher formuliert und es amtlich verwahren lässt. Read more

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