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Aufwendungen bei Krankheit und Behinderung können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Sind auch Beerdigungskosten absetzbar?Grundsätzlich gilt, Beerdigungskosten werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Aber nur wenn es sich um nahe Angehörige handelt. Des Weiteren werden die Kosten nur anerkannt, wenn der Nachlass des Verstorbenen die Beerdigungskosten nicht deckt. Liegt eine Sterbegeldversicherung vor, mindern sich die anzurechnenden Kosten. Das Finanzamt akzeptiert die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, im Rahmen der zumutbaren Grenze. Diese Grenze wird vom Finanzamt individuell festgelegt. Welche Kosten der Beerdigung werden vom Finanzamt anerkannt?
Für alle Aufwendungen müssen die Rechnungsbelege beim Finanzamt eingereicht werden.
Welche Kosten werden nicht übernommen?Bewirtung der Trauergäste
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Bestattungskosten als außergewöhnliche Ausgaben/Belastung?