Bestattungskosten als außergewöhnliche Ausgaben/Belastung?

Aufwendungen  bei Krankheit und Behinderung können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Es gibt hier eine Grenze der zumutbaren Belastungen. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen ob die Belastungsgrenze überschritten wurde. Deshalb ist es sehr wichtig, alle entsprechenden Sonderausgaben einzutragen und die entsprechenden Belege beizufügen. In dem Mantelbogen des Finanzamtes in der Steuerklärung befindet sich dies auf Seite 4.

Sind auch Beerdigungskosten absetzbar?

Grundsätzlich gilt, Beerdigungskosten werden als Sonderausgaben berücksichtigt. Aber nur wenn es sich um nahe Angehörige handelt. Des Weiteren werden die Kosten nur anerkannt, wenn der Nachlass des Verstorbenen die Beerdigungskosten nicht deckt. Liegt eine Sterbegeldversicherung vor, mindern sich die anzurechnenden Kosten. Das Finanzamt akzeptiert die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung, im Rahmen der zumutbaren Grenze. Diese Grenze wird vom Finanzamt individuell festgelegt.

Welche Kosten der Beerdigung werden vom Finanzamt anerkannt?

  • Kosten für die Grabstätte
  • Doppelgrabstätte bei Eheleuten
  • Grabstein
  • Sarg, Urne
  • Grabschmuck, Kränze, Blumenschmuck
  • Kosten für die Trauerfeier, dazu zählen Räumlichkeiten, Trauerrede, Trauermusik, Sargträger
  • Gebühren für Sterbeurkunde, Todesbescheinigung
  • Transport- und eventuell Einäscherungskosten
  • Todesanzeigen und Danksagungen
Für alle Aufwendungen müssen die Rechnungsbelege beim Finanzamt eingereicht werden.

Welche Kosten werden nicht übernommen?Bewirtung der Trauergäste

  • Bewirtung der Trauergäste
  • Fahrkosten zur Trauerfeier
  • Trauerkleidung
  • Grabpflege