Geschäftsübergabe an Küster-Bestattungen

Liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten uns ganz herzlich dafür bedanken,
dass Sie uns viele Jahre im Trauerfall Ihr Vertrauen geschenkt haben.Kuester Logo 2
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien von Herzen alles Gute!

Wenn Sie es wünschen, können wir auch zukünftig in Absprache mit Fa. Küster die Organisation und Begleitung der Trauerfeier und Beisetzung durchführen.
Helga und Franz Josef Braukmann 

Wenn Sie mögen, können Sie sich gern an unseren langjährigen Kooperationspartner:

Herrn Hubert Brunotte,  Inhaber von Küster Bestattungen wenden.
Kontakt: Herr Brunotte -  05121 38007

 

   
See am Abend

Was tun wenn...

... ein Sterbefall eingetreten ist?

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den Notarzt.Danach sollten Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens Verbindung aufnehmen.

Sie können das Beerdigungsinstitut völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. (Beerdigungsinstitute sind nicht ortsgebunden - Polizei, Ärzte, Heim- und Krankenhauspersonal dürfen auf die Wahl des Bestatters keinen Einfluss nehmen).

Was ist zu tun...

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Trauermotiv

Trauerdrucksachen

Versteckt

Sie möchten eine Traueranzeige in der Zeitung schalten?

Oder möchten, dass den Trauergästen Erinnerungsbildchen ausgehändigt werden?

Auf Wunsch ist all dies in unserem Service genauso enthalten wie Layout und der Druck von Trauerbriefen o. ä. Sie möchten in der Trauerhalle ein Bild der/des Verstorbenen aufgestellt haben?

Wir übernehmen auch die Bildbearbeitung vom einscannen über das retuschieren bis zum Farbdruck bis Din A4.

Ferner veröffentlicht Braukmann-Bestattungen hier Sterbeanzeigen, damit auch entfernt lebende Verwande und Bekannte sie lesen können. Braukmann-Bestattungen gestaltet für Sie Traueranzeigen und Trauerdrucksachen, die im Rahmen einer Beerdigung anfallen können.

Ebenso übernehmen wir die Schaltung der Traueranzeigen bundesweit.

 zu Traueranzeigen und Trauerbriefen

 zu Danksagungsanzeigen und Karten

 zu Sterbebidchen

 

Grabstelle auf dem Nordfriedhof Hildesheim

Gräber & Bestattungsarten

Friedhofspflicht in Deutschland

Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Bestattungspflicht und eine Friedhofspflicht, auch Friedhofszwang genannt. Diese in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelten Vorgaben sorgen dafür, dass Verstorbene in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Seit 2015 ist Bremen das erste Bundesland, das sich gegen die Tradtion entschieden und das Gesetz geändert hat.

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Preisspannen bei Beerdigungskosten

Versteckt

Woraus resultieren die oft enormen Unterschiede der Beerdigungskosten?

Die Gründe sind vielschichtig und hängen nicht nur vom Bestattungsinstitut sondern von Friedhofsbetreibern, Floristen, Krematorien, Steinmetzten usw. ab.
Ist jemand aus der Kirche ausgetreten, kommt eventuell das Honorar für Beerdigungssprecher/-in dazu.
Selbst bei den Preisangaben diverser Internetportale zu "durchschnittlichen" Bestattungskosten sprechen die Einen von 3.500 €, ein Anderer gibt 10.000 € für eine "mittlere" Bestattung an.

Sie selbst sind in Ihrem Alltag hoffentlich selten mit der Beauftragung einer Beerdigung betraut und kennen sich daher nicht so aus, als wenn Sie einen Installateur beauftragen.
Die Preiseinschätzung der Bestatterkosten der Verbraucherinitiative "Aeternitas" können Sie hier erreichen:
Link zum Kostenüberblick Bestatter
 
Die Preiseinschätzung der Gesamtkosten hier:
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