Geschäftsübergabe zum 31.12.2021
Liebe Kundinnen und Kunden, |
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Wenn Sie mögen, können Sie sich gern an unseren langjährigen Kooperationspartner: Herrn Hubert Brunotte |
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Wenn Sie mögen, können Sie sich gern an unseren langjährigen Kooperationspartner: Herrn Hubert Brunotte |
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... ein Sterbefall eingetreten ist?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den Notarzt.Danach sollten Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens Verbindung aufnehmen.
Sie können das Beerdigungsinstitut völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. (Beerdigungsinstitute sind nicht ortsgebunden - Polizei, Ärzte, Heim- und Krankenhauspersonal dürfen auf die Wahl des Bestatters keinen Einfluss nehmen).
Was ist zu tun...
E-Mail:
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Telefon: 05121 402558
Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Bestattungspflicht und eine Friedhofspflicht, auch Friedhofszwang genannt. Diese in den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelten Vorgaben sorgen dafür, dass Verstorbene in Deutschland auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Seit 2015 ist Bremen das erste Bundesland, das sich gegen die Tradtion entschieden und das Gesetz geändert hat.
Woraus resultieren die oft enormen Unterschiede der Beerdigungskosten?